Stiftungen erleichtern die Weiterführung durch Mitarbeiter
Stiftungen erleichtern die Weiterführung durch Mitarbeiter
Wer sich heute mit der Frage der Nachfolgeregelung für sein Unternehmen beschäftigt, wird sehr schnell auf einige Problembereiche stoßen. Der zurzeit schwierigste Problembereich ist das Thema, welche Personen für eine Übernahme überhaupt zur Verfügung stehen würden oder könnten. Fehlende Optionen bei der Gestaltung von Betriebsnachfolge durch Familienangehörige lässt den Unternehmer auch in die Belegschaft schauen.
Mitarbeiterbeteiligung wird hauptsächlich mit der Frage verbunden, wie Mitarbeiter am Unternehmen oder am Unternehmenserfolg beteiligt werden können. Diese über das normale Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hinausgehende partnerschaftliche Verbindung zielt in erster Linie auf die Motivation und Bindung der Arbeitnehmer an ihrem Unternehmen ab. Weniger richtet sich bisher die Diskussion auf die Möglichkeiten der Betriebs- oder Unternehmensnachfolge durch die Mitarbeiter. Dies liegt nicht zuletzt an einer Vielzahl von Hemmnissen, die sich bei der Betriebsnachfolge durch Mitarbeiter ergeben.
Die DIHK Deutsche Industrie- und Handelskammer hat sich in einem Report in der Vergangenheit mit der Situation der Betriebsnachfolgen in Deutschland befasst und einige Hemmnisse festgestellt, die eine Übergabe sehr stark behindern, in vielen Fällen auch verhindern. So sorgt die emotionale Bindung des Unternehmers an sein Unternehmen in vielen Fällen dafür, dass sich dieser nicht vollständig aus dem Unternehmensbetrieb zurückziehen möchte. Das ist eine schwierige Basis für den Übernehmer, der sich angesichts der Führungsdominanz des bisherigen Unternehmers vor fehlender Entfaltungsmöglichkeit sieht. Dazu kommt, dass häug ein Kaufpreis aufgerufen wird, den die Betriebsnachfolger nicht zu zahlen bereit sind oder auch nicht zahlen können.
Auch aus einer Mitarbeiterposition in eine Unternehmereigenschaft zu wechseln und den hohen Anforderungen an einen Unternehmer gerecht werden zu können, hält viele Mitarbeiter von diesem Schritt in die Selbständigkeit ab. Schließlich ist er emotional als Angestellter ins Berufsleben gestartet. Nach der Übernahme werden die Hemmnisse nicht weniger, sondern vervielfältigen sich manchmal noch. So wird der Restrukturierungsgrad des Unternehmens unterschätzt, der Konikt mit dem Übergeber ist in vielen Fällen weiter akut. Das Verhältnis zu den bisherigen Kollegen im Unternehmen wird schwieriger.
Mit einer Stiftungslösung kann man den unterschiedlichen Interessenlagen der beiden beteiligten Seiten, hier der Unternehmer, dort die übernehmenden Mitarbeiter gerecht werden. Die Stiftung ist eine Einrichtung ihrer selbst, gehört sich selbst und ist Träger des ihr übertragenen Vermögens mit dem Ziel einer Gewinnerzielung zur Erfüllung des Stiftungszwecks. Dabei ist jeder Zweck der Stiftung möglich, der “das Gemeinwohl nicht gefährdet”, also gesetzlich nicht verboten ist.
Dadurch, dass der Stiftungszweck vom Stifter vorgegeben wird und anders als bei AG oder GmbH vom Willen ihrer Gesellschafter unabhängig ist, kann der Unternehmen seine Vorstellungen über die Gegenwart des Unternehmens hinaus auch in der Zukunft bestimmen. Darüber hinaus stellt die Rechtsform einer Stiftung sicher, dass keine Zersplitterung der Unternehmensanteile durch die nachfolgende Generation erfolgt oder keine fremdbestimmte, von der Familie losgelöste Einussmöglichkeit durch Ausverkauf von Unternehmensanteilen entstehen kann.
Der Unternehmer kann somit die Entscheidung zwischen einer familieninternen und einer familienexternen Unternehmensnachfolge für eine längere Zeit offen halten. So bleibt die Möglichkeit einer Bewährungszeit, die allerdings auch für die übernehmenden Mitarbeiter zum Tragen kommt. Wenn sich eine Nachfolgevariante nicht bewährt, kann sie von beiden Seiten korrigiert werden. Die Stiftungskonstruktion wird somit zu einem Unternehmensinstrument der Betriebsnachfolge mit einem hohen Grad an Planbarkeit und Flexibilität für den Unternehmer.
Auf der anderen Seite können durch die Beteiligung einer Stiftung an einer eigenständigen Kapitalgesellschaft in Form einer Stiftung & Co. KG Mitarbeiter in die Gesellschaftsorganisation als Kommanditisten mit eingeschränkter Haftung eingebunden werden und so unternehmerische Verantwortung übernehmen. Finanzierungsprobleme fallen dadurch in einen wesentlich geringeren Umfang an als bei einer Komplettübernahme, was wiederum die Auswahlbasis für potentielle Übernehmer in der Mitarbeiterschaft vergrößert.
Autor:
Thomas Wirz, Stiftungsberater